Satzung und Ordnungen
Aktuelle Vereinssatzung
Neufassung vom 22.02.2002
Entwurf: Hermann Jans, Egge Mansholt
- mit Änderung in § 3 vom März 2008 und
- Änderungen in §13, §14 und §17 vom März 2018
Satzung als PDF herunterladen
(Satzung SV Teutonia Stapelmoor Stand 2018-1.pdf)
Richtlinien und Regeln für Übungsleiter
Übungsleiter und Betreuer, die für den SV Teutonia Stapelmoor aktiv tätig sind, haben für die ihnen anvertrauten Personen eine Sorgfalts- und Aufsichtspflicht. In ihrem Handeln lassen sie sich vom Fairplay-Gedanken leiten. Dies gilt ausnahmslos auch für Vertreter anderer Vereine und Gruppen, denen der Sportbetrieb durch Vorstandsbeschluss des SV Teutonia gestattet ist.
Für den Sportbetrieb auf dem Sportgelände des SV Teutonia gelten für die verantwortlichen Übungsleiter, Trainer und Betreuer folgende Vorschriften:
- Jeder Übungsleiter/Betreuer überprüft vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung die Sportstätten, Sportgeräte und Räumlichkeiten, die genutzt werden sollen, auf ihre Sicherheit für den Sportbetrieb. Jegliche Mängel sind dem Vereinsvorstand unverzüglich zu melden, dies gilt auch für Mängel, die während oder nach der Veranstaltung vorliegen.
- Mängel, die einen sicheren Sportbetrieb nicht zulassen, sind zu beheben. Ist dies nicht möglich, muss die Durchführung der Veranstaltung entsprechend geändert werden oder ausfallen.
- Alle Übungsleiter und Betreuer verpflichten sich zu einem pfleglichen Umgang mit den Sportstätten, Sportgeräten und Räumlichkeiten und achten darauf, dass sich die ihnen anvertrauten Personen auch entsprechend verhalten. Eine dahingehende Belehrung und Einweisung jeder Gruppe und jedes Einzelsportlers hat regelmäßig durch den Übungsleiter zu erfolgen.
- Übungsleiter und Betreuer müssen durch den Verein, den sie vertreten, in ihrem Aufgabenbereich haftpflichtversichert sein. Nichtvereinsmitglieder müssen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.
- Nach Ende einer Veranstaltung hat der verantwortliche Übungsleiter alle genutzten Sportstätten, Sportgeräte und Räumlichkeiten zu kontrollieren und aufgetretene Mängel zu beseitigen oder zu dokumentieren. Die Sportstätten sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen.
- Der Übungsleiter verlässt als Letzter das Sportgelände und verschließt die Türen und Fenster oder übergibt persönlich die Sportstätte an den nachfolgenden Übungsleiter. Eine Übertragung auf andere ist nicht möglich. Die Weitergabe der Schlüssel ist nicht zulässig. Nur in Ausnahmefällen z.B. bei Sportunfällen können die Aufgaben auf eine zuverlässige Person übertragen werden.
- Jeder Übungsleiter und Betreuer ist in Erster Hilfe geschult, kennt die Standorte der beiden Defibrillatoren und hat Zugang zu Verbandsmaterialien. Bei jugendlichen Sportlern sind dem Übungsleiter die Adressdaten der Erziehungsberechtigten bekannt.
- Ohne einen verantwortlichen Übungsleiter kann kein Training oder Spielbetrieb stattfinden. Der Übungsleiter plant seine Trainingseinheiten sorgfältig und wählt seine Übungs- und Spielformen alters- und leistungsgerecht aus.
- Der Übungsleiter ist sich seiner Vorbildfunktion besonders bei Kindern und Jugendlichen bewusst. Er beobachtet die gruppendynamischen Prozesse in der Sportgruppe und fördert durch geeignete Maßnahmen die positive Entwicklung. Sittliche und moralische Verfehlungen sind nicht zu dulden und erfordern in abgestufter Form Gegenmaßnahmen durch den Übungsleiter.
Stapelmoor, 12.09.2017
Der Vorstand
Aufgaben der Spartenleitung
Der/Die Spartenleiter/-in und der/die stellvertr. Spartenleiter/-in bilden die Spartenleitung.
1. Aufgaben im Vorstand
- Die Spartenleitung vertritt die Interessen der Abteilung im Vorstand, z.B. bei der Vergabe der Hallenzeiten, der Verteilung der finanziellen Mittel, Nutzung und Pflege der Sportanlagen und -geräte.
- Sie setzt Vorstandsbeschlüsse um, sofern sie die eigene Fachsparte betreffen.
- Sie leitet die Beitrittserklärungen der Sparte an den geschäftsf. Vorstand weiter und informiert den Vorstand über den Status der aktiven und passiven Mitglieder.
- Sie prüft die Verbandsabgaben auf ihre Richtigkeit und leitet die Rechnungen an den Kassenwart weiter.
- Sie unterrichtet den Vorstand über den Stand, die Entwicklungen und Pläne der Sparte.
- Sie unterstützt bei Aktivitäten des Vorstandes und nimmt ggfls. teil.
- Sie hat Kenntnis bzgl. der Vereinssatzung und der Ordnungen.
- Sie verfasst einen schriftlichen Rechenschaftsbericht zur Jahreshauptversammlung.
2. Aufgaben in der Abteilung
- Sie pflegt den Kontakt zu den Mannschaften, Gruppen, Übungsleitern und Mitgliedern der Sparte.
- Sie hat Kenntnis über die Trainingsbeteiligung der Gruppen und die sportliche Entwicklung der Mannschaften.
- Sie überwacht den Spielbetrieb der Mannschaften und koordiniert die Punktspiel-termine der Mannschaften untereinander und auch mit anderen Sparten.
- Sie vermittelt bei Differenzen zwischen den Gruppen und Mitgliedern der Sparte.
- Sie sorgt für die Weitergabe von Informationen des Vorstandes und der Sportbünde und Fachverbände an die Spartenmitglieder.
- Sie fördert den Fortbestand und die Entwicklung der Sparte.
- Sie plant Turniere und führt sie durch.
- Sie plant und gestaltet die Durchführung von Spartenversammlungen.
- Sie weist die Übungsleiter und Mitglieder in die Regeln, Ordnungen und Abläufe beim SV Teutonia Stapelmoor ein.
- Sie verwaltet den Abteilungsetat und tätigt alle Einkäufe, die diesen Etat belasten.
- Sie prüft regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand der Sportgeräte (Bälle, Netzanlage, Spielfeld usw.) und veranlasst deren Instandsetzung.
3. Sonstige Aufgaben
- Sie sorgt für eine regelmäßige Außendarstellung der Sparte, z.B. durch Weitergabe von Informationen, Spielberichten und Bildern an die Presse und den Webmaster der Vereinshomepage.
- Sie nimmt als Vertreter des Vereins an den Fachverbandstagen teil.